Dieser Honorarrechner soll Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Nach Eingabe der erforderlichen Werte erhalten Sie das nach der aktuellen BVSK-Honorarbefragung 2022 ermittelte Honorar.
Grundgebühr | |
Fotokosten 1. Satz | |
Fotokosten 2. Satz | |
Telekommunikationspauschale | |
Fahrtkosten | |
Schreibkosten | |
Kopien | |
Summe zzgl. MwSt. (Korridor) | |
An der BVSK-Honorarbefragung 2022 haben insgesamt 93% der BVSK-Mitglieder teilgenommen.
Die Schadenhöhe wird übereinstimmend definiert als Reparaturkosten netto zzgl. einer eventuellen merkantilen Wertminderung und im Totalschaden als Wiederbeschaffungswert brutto.
An der Befragung haben ausschließlich BVSK-Mitglieder teilgenommen. Diese zeichnen sich u.a. durch ihre besondere Sachkunde und Unabhängigkeit aus. Demgegenüber sind die Begriffe „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ in Deutschland keine gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen. Weder gibt es Mindestanforderungen an die Qualifikation noch an die
Unabhängigkeit oder Seriosität eines Sachverständigen. Seit seiner Gründung 1959 ist daher das besondere Anliegen des BVSK die Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit von Kfz-Sachverständigen sowie die nachhaltige Etablierung eines entsprechenden Berufsbildes durchzusetzen. Eckpunkte dieses
Berufsbildes sind vor allem eine fundierte Berufsausbildung, insbesondere zum Kfz-Ingenieur, -Techniker oder -Meister, sowie der Nachweis einer darüber hinausgehenden besonderen Sachkunde als Sachverständiger im Rahmen einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung oder einer vom BVSK
anerkannten Zertifizierung (IfS-Zert, ZAK-Zert). Daneben müssen Sachverständige, um dem Berufsbild des BVSK zu entsprechen, die Sachverständigentätigkeit hauptberuflich ausüben und dürfen auch keiner Nebentätigkeit nachgehen, die ihre Unabhängigkeit und Objektivität in Frage stellt. Zudem
müssen sich alle Mitglieder des BVSK regelmäßig weiterbilden und dies auch nachweisen. Die Honorarbefragung gibt somit wieder, was BVSK-Sachverständige üblicherweise für ihre Leistungen berechnen.
Wie auch 2018 und 2020 wurden bei der Honorarbefragung 2022 die Nebenkosten vorgegeben. Dabei wurde mitgeteilt, dass bei den Fahrtkosten von 0,70 € je Kilometer auszugehen ist, Fotokosten mit 2,00 € je Lichtbild und 0,50 € je Lichtbild des 2. Fotosatzes, Porto/Telefon mit 15,00 € pauschal und Schreibkosten mit 1,80 € pro Seite und 0,50 € pro Kopie anzusetzen sind.